Das Urteil
http://www.hessenschau.de/panorama/giessener-aerztin-verurteilt---politik-streitet-ueber-paragraf-219a-,prozess-abtreibungen-100.html
Was stattdessen zu tun wäre
Ohne das Recht über unsere Körper selber zu bestimmen kann es keine Gleichberechtigung geben. Dazu gehört auch: Wir müssen uns informieren können, welche Ärzt*innen Schwangerschaftsabbrüche anbieten und wie sie diese vornehmen, welche Risiken mit welcher Methode verbunden sind, was das Schonendste für unseren Körper ist. Der §219a StGB verhindert genau das. Er kriminalisiert Ärzt*innen, die aufklären wollen, denn er verbietet das Werben und (!) Anbieten von Schwangerschaftsabbrüchen. Deshalb: Weg mit diesem unsinnigen Paragraphen, der das Selbstbestimmungsrecht von Frauen einschränkt. Wir haben dazu einen Gesetzentwurf eingebracht:
Ohne das Recht über unsere Körper selber zu bestimmen kann es keine Gleichberechtigung geben. Dazu gehört auch: Wir müssen uns informieren können, welche Ärzt*innen Schwangerschaftsabbrüche anbieten und wie sie diese vornehmen, welche Risiken mit welcher Methode verbunden sind, was das Schonendste für unseren Körper ist. Der §219a StGB verhindert genau das. Er kriminalisiert Ärzt*innen, die aufklären wollen, denn er verbietet das Werben und (!) Anbieten von Schwangerschaftsabbrüchen. Deshalb: Weg mit diesem unsinnigen Paragraphen, der das Selbstbestimmungsrecht von Frauen einschränkt. Wir haben dazu einen Gesetzentwurf eingebracht:
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