Montag, 27. November 2017

Ein furchtbares Urteil - was stattdessen zu tun ist und wer jetzt Unterstützung sammelt


Das Urteil 


http://www.hessenschau.de/panorama/giessener-aerztin-verurteilt---politik-streitet-ueber-paragraf-219a-,prozess-abtreibungen-100.html


Was stattdessen zu tun wäre

Ohne das Recht über unsere Körper selber zu bestimmen kann es keine Gleichberechtigung geben. Dazu gehört auch: Wir müssen uns informieren können, welche Ärzt*innen Schwangerschaftsabbrüche anbieten und wie sie diese vornehmen, welche Risiken mit welcher Methode verbunden sind, was das Schonendste für unseren Körper ist. Der §219a StGB verhindert genau das. Er kriminalisiert Ärzt*innen, die aufklären wollen, denn er verbietet das Werben und (!) Anbieten von Schwangerschaftsabbrüchen. Deshalb: Weg mit diesem unsinnigen Paragraphen, der das Selbstbestimmungsrecht von Frauen einschränkt. Wir haben dazu einen Gesetzentwurf eingebracht:
http://dipbt.bundestag.de/doc/btd/19/000/1900093.pdf

Wer sammelt für die Giessener Ärztin: 

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